Kostenübernahme

Da ich psychotherapeutische Behandlung im Rahmen einer Privatpraxis anbiete, wird das Behandlungshonorar von privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Natürlich können Sie auch selbst für die Therapiekosten aufkommen. Mit gesetzlichen Krankenkassen kann ich leider nicht abrechnen, außer im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (siehe unten). 

Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Für Privatversicherte:
Wenn wir im Rahmen der probatorischen Sitzungen eine psychische Erkrankung feststellen und eine entsprechende Diagnose bestätigen konnten, übernimmt die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe in der Regel die Kosten für die Behandlung, es sei denn, dies ist in Ihrem Versicherungstarif ausgeschlossen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzgl. des erforderlichen Antragsverfahrens erkundigen.

Für Kassenpatienten (nur möglich über Kostenerstattungsverfahren):
Sollten Sie nicht privat versichert sein und Interesse an einer Therapie bei mir im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens von Seiten der gesetzlichen Krankenkasse haben, dann ist es notwendig, dass Sie zuvor erfolglos probiert haben, einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen. Als Daumenregel lässt sich nennen, dass Sie über einen Zeitraum von 3 Monaten keinen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Wohnortnähe erhalten haben. Hierzu sollten Sie zwischen 5 und 10 Therapeuten kontaktiert haben, was Sie bspw. mittels einer handschriftlichen Liste (Datum, Uhrzeit, Name des kontaktierten Therapeuten und frühest möglicher Behandlungsbeginn) der Krankenkasse gegenüber nachweisen können. Die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens kann erhöht werden, indem Sie eine sog. „psychotherapeutische Sprechstunde“ bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung wahrnehmen und Ihrem Kostenerstattungsantrag das PTV-11-Formular, das der Therapeut/ die Therapeutin im Rahmen dieser Sprechstunde für Sie ausfüllt, beilegen. Denn oftmals hat der Therapeut/ die Therapeutin, bei dem/ der Sie einen Termin für eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ erhalten, keine Kapazität, um Ihnen einen regulären Therapieplatz anzubieten. Eine detaillierte Beschreibung des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie bspw. hier.

Für Selbstzahler:
Selbstverständlich ist es auch möglich, dass Sie für die Kosten der Therapie selbst aufkommen. Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn Ihre Krankenversicherung nichts von einer psychiatrischen Diagnose erfahren soll. Mein Honorar entspricht dem Erstattungsbetrag von Seiten der privaten Krankenversicherungen, der der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entnommen werden kann.

Gruppenpsychotherapie (für Erwachsene)

Da die Gruppenpsychotherapie ein anerkanntes Verfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen darstellt, gilt für die Kostenerstattung dasselbe Prozedere wie bei der Einzelbehandlung.

Für Privatversicherte:
Bei Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose übernimmt die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfe in der Regel die Kosten für die Behandlung, insbesondere, da die Kosten für eine Gruppenpsychotherapie pro Patient geringer sind als die für eine Einzeltherapie. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzgl. des erforderlichen Antragsverfahrens.

Für Kassenpatienten (nur möglich über Kostenerstattungsverfahren):
Auch die Kostenerstattung einer Gruppenpsychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse ist denkbar. Zumal, wenn Sie speziell auf der Suche nach einer ambulanten Gruppentherapie sind, die nur von wenigen Therapeuten angeboten wird. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse nach den entsprechenden Anforderungen.

Für Selbstzahler:
Natürlich können Sie auch für die Gruppenpsychotherapie bei mir selbst aufkommen. Auch hier richtet sich mein Honorar nach dem Erstattungsbetrag von Seiten der privaten Krankenversicherungen, siehe Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar ist dabei abhängig von der Gruppengröße. 

Paartherapie & Coaching

Diese beiden Angebote sind weder von Seiten der privaten noch der gesetzlichen Krankenkasse erstattungsfähig, d.h. Sie müssen in jedem Fall selbst für die Kosten aufkommen. Mein Honorar entspricht dem Erstattungsbetrag von Seiten der privaten Krankenversicherungen, der der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) entnommen werden kann.